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BGH, 20.05.1954 - 3 StR 731/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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- BGH, 24.01.1952 - 3 StR 927/51
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Auszug aus BGH, 20.05.1954 - 3 StR 731/53
Dass die Angeklagten die Sachen nach der Annahme des Landgerichts zunächst gutgläubig an sich gebracht bzw. verwahrt hatten, steht ihrer Verurteilung wegen Hehlerei nicht entgegen (BGHSt 2, 135, 138) [BGH 24.01.1952 - 3 StR 927/51]. - BGH, 06.03.1952 - 3 StR 1139/51
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Beförderungsdiebstahls - Relevanz des …
Auszug aus BGH, 20.05.1954 - 3 StR 731/53
Sie widerspricht der in BGHSt 2, 260 und in3 StR 824/51 vom 22. November 1951 dargelegten Rechtsansicht des Senats. - BGH, 27.11.1952 - 3 StR 1166/51
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Auszug aus BGH, 20.05.1954 - 3 StR 731/53
Mit der Rüge aus § 244 Abs. 2 StPO kann nicht beanstandet werden, dass es das Gericht versäumt habe, bestimmte Fragen an die Auskunftspersonen zu stellen (BGH 3 StR 1166/51 vom 27. November 1952). - RG, 23.12.1929 - III 778/29
1. Ist Anstiftung eines Teilnehmers an der gemeinsamen Vortat zur persönlichen …
Auszug aus BGH, 20.05.1954 - 3 StR 731/53
Straflos ist nur die persönliche Selbstbegünstigung, durch die sich der Täter vor Entdeckung und Strafe schützen will (RGSt 63, 373, 375). - RG, 17.06.1913 - V 585/13
1. Kann Begünstigung im Sinne des § 258 StGB. mit Hehlerei aus § 259 StGB. …
Auszug aus BGH, 20.05.1954 - 3 StR 731/53
Dem Landgericht ist auch darin beizutreten, dass Sachhehlerei und Personenhehlerei in einer Tat rechtlich zusammentreffen können (RGSt 47, 220).