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   BGH, 20.05.1954 - 3 StR 731/53   

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BGH, 20.05.1954 - 3 StR 731/53 (https://dejure.org/1954,4046)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1954 - 3 StR 731/53 (https://dejure.org/1954,4046)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1954 - 3 StR 731/53 (https://dejure.org/1954,4046)
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  • BGH, 24.01.1952 - 3 StR 927/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.05.1954 - 3 StR 731/53
    Dass die Angeklagten die Sachen nach der Annahme des Landgerichts zunächst gutgläubig an sich gebracht bzw. verwahrt hatten, steht ihrer Verurteilung wegen Hehlerei nicht entgegen (BGHSt 2, 135, 138) [BGH 24.01.1952 - 3 StR 927/51].
  • BGH, 06.03.1952 - 3 StR 1139/51

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Beförderungsdiebstahls - Relevanz des

    Auszug aus BGH, 20.05.1954 - 3 StR 731/53
    Sie widerspricht der in BGHSt 2, 260 und in3 StR 824/51 vom 22. November 1951 dargelegten Rechtsansicht des Senats.
  • BGH, 27.11.1952 - 3 StR 1166/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.05.1954 - 3 StR 731/53
    Mit der Rüge aus § 244 Abs. 2 StPO kann nicht beanstandet werden, dass es das Gericht versäumt habe, bestimmte Fragen an die Auskunftspersonen zu stellen (BGH 3 StR 1166/51 vom 27. November 1952).
  • RG, 23.12.1929 - III 778/29

    1. Ist Anstiftung eines Teilnehmers an der gemeinsamen Vortat zur persönlichen

    Auszug aus BGH, 20.05.1954 - 3 StR 731/53
    Straflos ist nur die persönliche Selbstbegünstigung, durch die sich der Täter vor Entdeckung und Strafe schützen will (RGSt 63, 373, 375).
  • RG, 17.06.1913 - V 585/13

    1. Kann Begünstigung im Sinne des § 258 StGB. mit Hehlerei aus § 259 StGB.

    Auszug aus BGH, 20.05.1954 - 3 StR 731/53
    Dem Landgericht ist auch darin beizutreten, dass Sachhehlerei und Personenhehlerei in einer Tat rechtlich zusammentreffen können (RGSt 47, 220).
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